Fachbauaufsicht
- Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Mitwirken bei dem Erstellen und Überwachen eines Bauzeitplanes
- Mitwirken bei dem Führen eines Baubuches
- Mitwirken bei der Kostenverfolgung
Abnahme
- Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel
- Teilnahme bei behördlichen Abnahmen
- Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Vollständigkeit
- Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
- Überwachen der Beseitigung vorhandener Mängel